Die passende Nanny finden

Für mehr Unterstützung im Alltag

Familie und Beruf zu vereinen, kann herausfordernd sein. Für eine Entlastung im Alltag gibt es unterschiedliche Möglichkeiten – eine davon ist die Anstellung einer Nanny. Hier finden Sie alle relevanten Informationen und können sich zusätzlich unverbindlich von uns beraten lassen.

Die Hilfe, die den Unterschied macht

Eine Nanny ist für die Betreuung und Beaufsichtigung von Kindern jeden Alters zuständig. Dabei stehen die zuverlässige Betreuung sowie die altersgerechte Förderung und Begleitung der Kinder im Zentrum der Tätigkeiten. Eine Nanny wird von einer Familie angestellt, um deren Kinder in ihrem Zuhause zu betreuen. In Abstimmung mit den Eltern, und somit mit den Arbeitgebern, gestaltet die Nanny den Tag mit den Kindern hinsichtlich der Erziehung, Förderung und Ernährung selbstständig. Je nach Alter und Interessen der Kinder variieren die Aktivitäten. So kann beispielsweise die Organisation und Durchführung von Tagesausflügen in Museen, Vergnügungsparks oder Ähnliches zu den Aufgaben gehören. Zudem ist die Kinderbetreuerin verpflichtet, die Sicherheit der Kinder, die in ihrer Obhut gelassen werden, zu gewährleisten. Zwischen der Nanny und den Kindern entsteht durch den regelmässigen Kontakt meist eine langfristige Beziehung. Neben dem Wohlergehen und der Erziehung der Kinder ist die Nanny für zusätzliche Hausarbeiten, die im Zusammenhang mit den Kindern anfallen, zuständig. Dazu gehören:


  • das Aufräumen der Kinderzimmer,
  • das Sauberhalten der Küche,
  • die allgemeine Ordnung,
  • das Einkaufen für die Zubereitung der Mahlzeiten der Kinder sowie
  • die Zubereitung von Mahlzeiten für die Kinder.


Weitere Aufgaben sind nach Vereinbarung zwischen der Familie und der Nanny möglich.


Die folgenden Tätigkeiten gehören dahingegen nicht zu den Aufgaben einer Nanny:


  • Reinigungsarbeiten
  • Gartenarbeit


Weitere Informationen finden Sie in unserem FAQ.

Anstellung einer Nanny

Wissenswertes für Sie

Bei der Anstellung einer Nanny sind zahlreiche rechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Damit für Sie alles einfach und komplikationslos abläuft, unterstützen wir Sie gern von A bis Z – von der Suche nach der passenden Nanny, über die hürdenfreie Anstellung bis hin zur monatlichen Lohnadministration.

Kontaktaufnahme 

Melden Sie sich per E-Mail an
 info@perfectway.ch oder über unser 
 Kontaktformular
bei uns. 

Informations-weitergabe

Gerne senden wir Ihnen per E-Mail alle relevanten Informationen zu unseren Dienstleistungen. 

Persönlicher Besuch oder
Online-Call

Zur Abklärung Ihrer Bedürfnisse und Klärung von Details führen wir mit Ihnen ein erstes Gespräch durch.

Zusammenarbeit

Wünschen Sie eine Zusammenarbeit mit uns, erhalten Sie unseren digitalen Familienfragebogen mit unseren AGB.

Die passende Nanny

Wir finden die perfekte Nanny für Sie und Ihre Bedürfnisse. 

Wichtige Informationen

NAV Bund & Kantonale NAVs

Das Arbeitsverhältnis zwischen Ihrer Nanny und Ihnen als Arbeitgeber wird im Rahmen eines schriftlichen Arbeitsvertrags geregelt. Dieser Vertrag basiert auf diversen rechtlichen Grundlagen und Normalarbeitsverträgen (NAV).


NAV Bund (Zwingende Mindestlöhne)

Kanton Aargau

Kanton Bern

Kanton Basel Land

Kanton Basel Stadt

Kanton Genf

Kanton Luzern

Kanton St. Gallen

Kanton Schaffhausen

Kanton Solothurn

Kanton Schwyz

Kanton Vaud

Kanton Zug

Kanton Zürich


* Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind hier nicht alle Kantone aufgelistet. Bitte wenden Sie sich an den entsprechenden Kanton

Lohn

In der Schweiz gibt es für Nannys gesetzliche Mindestlöhne. Für Arbeitsverhältnisse mit einem Mindestbeschäftigungsgrad von durchschnittlich 5 Stunden pro Woche und mehr beim gleichen Arbeitgeber gelten die Mindestansätze des NAV Hauswirtschaft Bund. Diese Mindestlöhne gelten für die gesamte Branche und können nur zugunsten des Arbeitnehmers geändert werden. Sie sind zudem in der gesamten Schweiz gültig, mit Ausnahme des Kantons Genf, der andere zwingende Mindestlöhne vorgibt.


Mindestlöhne Hauswirtschaft Kanton Genf (nur auf FRA)

Mindestlöhne restliche Schweiz


Die Lohnhöhe variiert je nach Anzahl der Arbeitsstunden und hängt zudem von der Ausbildung, Erfahrung, der Kompetenzen der Nanny und weiteren Komponenten ab. Der Marktlohn liegt zwischen CHF 4'000 und 6'000 brutto monatlich.


Weitere Informationen finden Sie in unserem FAQ.

Pflichten als Arbeitgeber

Als Arbeitgeber einer Nanny sind Sie verpflichtet, sie bei den zuständigen Sozialversicherungen anzumelden, Sozialversicherungsbeiträge abzurechnen und eine obligatorische Unfallversicherung abzuschliessen. Nähere Informationen finden Sie in der Broschüre «Hausdienstarbeit» der Informationsstelle AHV/IV in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen sowie auf der Homepage "Private Arbeitgebende" des Staatsekretariats für Wirtschaft (SECO). 


Kommt Ihre Nanny aus einem Nicht-EU-/EFTA-Staat, sind Sie verpflichtet, eine Arbeitsbewilligung für sie einzuholen. Mehr Informationen dazu finden Sie unter der Rubrik «Arbeitsbewilligungen».


Weitere Informationen finden Sie in unserem FAQ.


Gern übernehmen wir all diese Aufgaben für Sie und entlasten Sie als Arbeitgeber.

Arbeitsbewilligung

Wenn Sie als Familie eine Nanny anstellen möchten, die keine Schweizer Staatsbürgerschaft besitzt, ist grundsätzlich eine Arbeitsbewilligung erforderlich.


Nanny, die sich bereits in der Schweiz aufhält

Sie können eine ausländische Nanny anstellen, die sich bereits in der Schweiz aufhält und über eine Bewilligung verfügt. Bei EU-/EFTA-Staatsbürgern ist dies ohne Weiteres möglich, sofern sie bereits eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz ausübt. Bei Personen ohne EU-/EFTA-Staatsangehörigkeit ist zunächst bei den zuständigen Behörden zu prüfen, ob die betroffene Person zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit sowie zu einem Stellenwechsel berechtigt ist. Trotz einer Aufenthaltsbewilligung (B), die zur Erwerbstätigkeit berechtigt, kann es sein, dass ein Stellenwechsel nicht möglich ist.



Nanny mit EU-/EFTA-Staatsangehörigkeit

Sofern die Nanny über einen EU-/EFTA-Pass verfügt, ist die Einholung einer Arbeitsbewilligung problemlos möglich. Durch das Personenfreizügigkeitsabkommen erhalten EU-/EFTA-Staatsbürger einen erleichterten Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt.

Die Arbeitsbewilligung ist durch die Nanny selbst bei der zuständigen Einwohnerkontrolle der Gemeinde einzuholen. Für die Anmeldung ist ein Arbeitsvertrag erforderlich, der sich an die gesetzlichen Vorgaben für Nannys hält.


EU-/EFTA-Staatsangehörige, welche höchstens 90 Tage pro Kalenderjahr eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz ausüben, benötigen keine spezielle Bewilligung. Für sie besteht aber eine durch den Schweizer Arbeitgeber wahrzunehmende Meldepflicht. Der Einsatz muss den Behörden spätestens am Tag vor der Arbeitsaufnahme gemeldet werden. Dauert die Erwerbstätigkeit länger als drei Monate, bedarf es einer Aufenthaltsbewilligung, welche vor Ablauf der 90-Tage-Frist einzuholen ist.


Nanny ohne EU-/EFTA-Staatsangehörigkeit

Für Nannys aus Nicht-EU-/EFTA-Staaten (sogenannte Drittstaaten) ist eine Neuzulassung aufgrund der geltenden ausländerrechtlichen Gesetzgebung in der Schweiz nicht möglich.

Die einzige Ausnahme besteht, wenn Sie als Familie im Ausland wohnhaft waren und dort eine Nanny beschäftigten, wobei beim Anstellungsverhältnis eine reguläre Mindestdauer von zwei Jahren nachgewiesen werden muss.


Weitere Informationen finden Sie in unserem FAQ.


Nanny, Haushaltsangestellte oder Au-pair?

Sie wünschen sich Unterstützung im Alltag und sind sich noch unsicher, welche Form für Sie am passendsten ist?


Wir beraten Sie gern.

Nanny, Haushaltsangestellte oder Au-pair?

Sie wünschen sich Unterstützung im Alltag und sind sich noch unsicher, welche Form für Sie am passendsten ist?


Wir beraten Sie gern.

Weitere Informationen finden Sie in unserem FAQ.

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