Arbeitsbewilligungen für Mitarbeiter aus Drittstaaten (EU-/EFTA-Staaten)

Anstellungen ganz ohne Aufwand

„Ein Unternehmen ist nur so gut wie seine Mitarbeiter und ihre Passion dafür, etwas zu erschaffen.“ (Elon Musk) Besonders gute Mitarbeiter zu finden, stellt leider für jedes Unternehmen eine Hürde dar. Viele erweitern daher ihre Mitarbeitersuche über die Landesgrenzen hinaus und möchten qualifizierte Arbeitskräfte aus einem Drittstaat anstellen. Dafür müssen zunächst Arbeitsbewilligungen eingeholt werden – ein Prozess, bei dem einige Anforderungen und rechtliche Grundlagen beachtet werden müssen.


Wir von Perfect Way nehmen Unternehmen mit und ohne eigener HR-Abteilung diesen Aufwand ab und erledigen sämtliche Schritte, damit Arbeitnehmer aus Drittstaaten ihren ersten Schritt in die Schweizer Arbeitswelt machen können.

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